Handys in der Schule

Neue Nutzungsordnung für Handys am OHG

NUTZUNGSORDNUNG FÜR HANDYS UND PRIVATE ELEKTRONISCHE GERÄTE am OHG

Die modernen Medien sind fester Bestandteil des Lebens vieler Personen, die zur Gemeinschaft des Otto-Hahn-Gymnasiums gehören. Deshalb soll ihre Nutzung auch im Schulalltag in angemessenem Rahmen ermöglicht werden. Jedoch muss dabei die Schule in ihrer Eigenschaft als Lern- und Schonraum für unsere Schülerinnen und Schüler stets im Mittelpunkt stehen.

Mit dieser Nutzungsordnung sprechen wir keine grundlosen Verbote aus, sondern schaffen Möglichkeiten, die modernen Medien gewinnbringend für den Unterricht sowie unseren Mitmenschen gegenüber verantwortungsvoll einzusetzen. Wir pflegen eine Kultur des Hinsehens und Handelns. Wir tolerieren keine Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und wollen unsere Schülerinnen und Schüler vor Mobbing schützen. Ebenso sind wir der Erhaltung einer förderlichen Lernatmosphäre verpflichtet und wirken einer Überfrachtung durch Medien entgegen.

(1)     Diese Ordnung gilt für Mobiltelefone sowie private elektronische Geräte, mit denen sich Ton-, Bild-, Text- oder Videodokumente aufzeichnen, anschauen, abspielen oder verbreiten lassen.

(2)     Diese Ordnung gilt zu jeder Zeit auf dem gesamten Schulgelände des Otto-Hahn-Gymna­siums.

(3)     Die oben genannten Geräte dürfen nicht benutzt werden oder eingeschaltet sein, sofern nicht einer der Punkte (4) bis (7) etwas anderes aussagt.

(4)     In den Pausen ist es Schülerinnen und Schülern der Oberstufe (ab Jahrgangsstufe 11) erlaubt, die genannten Geräte im Oberstufenraum und im westlichen Bereich des Nordhofes (Sitzgruppen unter den Fenstern des Lehrerzimmers und der Verwaltung) zu benutzen.

(5)     Eltern, Lehrerinnen und Lehrer können die genannten Geräte im Lehrerzimmer und in den Büros des Verwaltungstrakts nutzen.

(6)     Nach Ende der 8. Unterrichtsstunde können die genannten Geräte jeweils im Außenbereich des Otto-Hahn-Gymnasiums genutzt werden.

(7)     Weitere Ausnahmen – insbesondere die Nutzung der Geräte im Unterricht – werden ausschließlich von den Lehrerinnen und Lehrern geregelt.

(8)     Alle Lehrerinnen und Lehrer des Otto-Hahn-Gymnasiums sind dazu verpflichtet, Geräte bei Verstößen einzuziehen und schnellstmöglich bei der Schulleitung abzugeben.

(9)     Keine Lehrerin und kein Lehrer darf Einsicht in den Speicher eines Geräts nehmen, sondern muss bei Verdacht auf eine Straftat das Gerät unverzüglich an die Schulleiterin übergeben, die es an die Polizei weiterleiten wird.

(10)   Nach Ende der Unterrichtszeit können die Schülerinnen und Schüler eingezogene Geräte bei der Schulleiterin abholen. Beim zweiten Verstoß gegen diese Ordnung werden die Erziehungsberechtigten durch ein Schreiben mit Rückläufer über den Vorgang informiert, und bei weiteren Verstößen werden einer Schülerin oder einem Schüler Erziehungsmaßnahmen auferlegt, die auch Zeiten außerhalb des regulären Unterrichts einbeziehen können. Außerdem kann ein Elterngespräch angesetzt werden.

(11)   Bei schweren Verstößen gegen diese Ordnung, die im Zusammenhang mit einer Straftat oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten – z.B. unerlaubtes Veröffentlichen von Filmen oder Fotografien – stehen, wird eine Klassenkonferenz einberufen (§61 NSchG).

(12)   Diese Ordnung tritt auf Gesamtkonferenzbeschluss zum 01.04.2016 in Kraft. Sie gilt zunächst in einer Testphase bis zur ersten Gesamtkonferenz im Schuljahr 2016/2017.

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