DaZ - Deutsch als Zweitsprache und Bildungssprache am OHG
Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Anteil an Schüler*innen mit nichtdeutscher Herkunftssprache zugenommen und deshalb spielt die Sprachförderung auch am Otto-Hahn-Gymnasium eine erhebliche Rolle. Doch auch schon in den Jahren zuvor war "DaZ" bereits ein fester Bestandteil des Förderkonzepts der Deutsch-Fachgruppe, weil eine umfassende Sprachförderung schon immer als Voraussetzung für die erfolgreiche Integration und Teilhabe von Schüler*innen ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen aufgefasst wurde.
Die Sprachförderung am OHG findet in verschiedenen Organisationsformen statt: Angeboten werden Förderkurse, Förderunterricht oder Sprachförderung im Rahmen von besonderen Förderkonzepten wie zum Beispiel einer DaZ-AG, in der Kinder mit Migrationshintergrund ihren Wortschatz und ihre schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit erweitern, um schulisch teilhaben sein zu können.
Für Fragen stehen wir immer gerne zur Verfügung.
Integration und Spracherwerb – Das DSD am Otto-Hahn-Gymnasium
Das seit über 40 Jahren im Ausland bewährte Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) wird zurzeit in über 70 Staaten von mehr als 80.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt und ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Es wird seit 2012 auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt und in derzeit 12 Bundesländern werden das DSD I (für Sek.I-Schulen) und das DSD I PRO (für Berufsbildende Schulen) im Rahmen der Erstintegration verwendet, um neu angekommene Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Einstieg in das deutsche Schulsystem zu unterstützen.
Seit 2018 ist auch das Otto-Hahn-Gymnasium berechtigt, Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, auf diese Prüfung vorzubereiten. Das geschieht in der Regel mit Beginn des Schuljahres in zwei Doppelstunden pro Woche, die in das DaZ-Sprachförderkonzept der Schule eingebunden sind, und schließt mit einer zentralen schriftlichen Prüfung im März und einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfung zum DSD umfasst vier gleichgewichtete Prüfungsteile (Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Kommunikation und Mündliche Kommunikation) und kann auf zwei Stufen abgelegt werden: Mit einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom - Erste Stufe (DSD I) werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen. Ein DSD I gilt als Nachweis der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland. Schülerinnen und Schülern, die das B1-Niveau noch nicht ganz erreichen konnten, wird das Niveau A2 bescheinigt.
Dieses Prüfungsformat ist eine echte Herausforderung, die unsere Schülerinnen und Schüler aber in der Regel überaus gut meistern.